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Päpstliche Unfehlbarkeit
2021-06-07

Diskutieren mit dem Papst… kein Spass.

In der katholischen Kirche ist die Unfehlbarkeit des Papstes (Infallibilität, lateinisch Infallibilitas) eine Eigenschaft, die – nach der Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) unter Papst Pius IX. – dem römischen Bischof (Papst) zukommt, wenn er in seinem Amt als „Lehrer aller Christen“ (ex cathedra) eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet.Das Zweite Vatikanische Konzil sprach 1964 der Gesamtheit der Gläubigen ebenfalls Unfehlbarkeit zu: „Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben, kann im Glauben nicht irren.“

Quelle: Päpstliche Unfehlbarkeit