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Wurstlücke
2020-03-10

Sich asozial verhalten bis man erwischt wird und dann die Tochterfirma einfach schließen bevor man belangt wird. Ganz einfach!

Als Wurstlücke wird eine 2017 geschlossene Haftungslücke („Schlupfloch“) im deutschen Kartellrecht bezeichnet, bei dem Konzerne in Kartellverfahren verhängten Bußgeldern entgehen konnten, indem sie die jeweiligen Tochterunternehmen durch Umstrukturierungen auflösten. Die Bezeichnung Wurstlücke wurde mit Bezug auf die Umstrukturierung der Tönnies-Gruppe als eine Beteiligte des Wurstkartells geprägt. Die Tönnies-Gruppe konnte durch die Auflösung ihrer beiden Tochterunternehmen Böklunder Plumrose und Könecke Fleischwarenfabrik als Teil der Zur-Mühlen-Gruppe Bußgeldern in Höhe von 128 Millionen Euro entgehen.

Quelle: Wurstlücke