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Deutsches Eherecht im Zweiten Weltkrieg
2020-09-03

Ab November 1941 konnte eine Frau ihren im Feld gefallenen Lebenspartner postum heiraten. Sie war damit sofort Witwe.

Während des Zweiten Weltkriegs wurden im Deutschen Reich verschiedene Sonderregelungen zum Eherecht geschaffen. So gab es die Möglichkeit einer Ferntrauung, einer postumen Eheschließung („Leichentrauung“) und einer Totenscheidung. Postmortale Eheschließungen hatte es in Frankreich schon während des Ersten Weltkriegs gegeben.

Quelle: Deutsches Eherecht im Zweiten Weltkrieg